Cybercrime-Entwurf: Finanzressort lehnt Budgethinweis ab

Die Regierung will die Strafen für Cybercrime-Delikte verschärfen. Das Vorhaben hat einen höheren Verwaltungsaufwand zur Folge, was das Justizministerium unter Alma Zadic (Grüne) auch im Gesetzesentwurf vermerkt hat. Dass aber Mehrkosten bei den Budgetverhandlungen 2024 berücksichtigt werden, akzeptiert das Finanzministerium nicht.

Der Gesetzesentwurf samt Beilagen wie Erläuterungen und Kostenabschätzung wurde Anfang März in Begutachtung geschickt. Mitte der Woche endet die Frist für Stellungnahmen. Der Plan, mehr gegen die wachsende Cyberkriminalität zu tun, gilt als unumstritten – steht das Vorhaben doch auch im Regierungsprogramm.

„Kann so nicht akzeptiert werden“

Doch das Finanzministerium unter Magnus Brunner (ÖVP) ist mit der wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) aus dem Justizressort unzufrieden. Mit der WFA soll einerseits dargestellt werden, welche Wirkung man sich durch die gesetzlichen Maßnahmen erhofft, andererseits, welche Kosten damit verbunden sind.

Wegen der geplanten Änderungen im Bereich Cyberkriminalität geht das Justizministerium von mehr Verfahren aus, somit auch von einem höheren Personal- und höheren Kostenaufwand. Zusätzlich heißt es noch in der WFA: „Die aus der Umsetzung des Gesetzesvorhabens resultierenden Mehrkosten werden im Rahmen der Budgetverhandlungen für den BVA (Bundesvoranschlag, Anm.) 2024 berücksichtigt.“

Diesen Satz lässt das Finanzministerium so nicht gelten. Der Hinweis auf Budgetverhandlungen für 2024 könne „so nicht akzeptiert werden, da es bereits jetzt als Budgetzugeständnis interpretiert werden könnte“, schreibt das Ressort in seiner Stellungnahme. Die Mehraufwendungen seien im „bereits großzügig aufgestockten“ Justizbudget zu bedecken.

Das Finanzministerium teilte gegenüber ORF.at mit, dass bezüglich der Kosten im Jahr 2023 bereits ein Einvernehmen mit dem Justizministerium hergestellt wurde. Man sei sich ob der Relevanz des Themas einig, so ein Sprecher.

Höhere Strafen und Zuständigkeitsverschiebung

Der Hinweis dürfte wohl aus der WFA gestrichen werden. Wie viel die Umsetzung und anschließend die Mehraufwendungen kosten werden, ist allerdings auch in anderen Stellungnahmen Thema. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt schreibt etwa, dass die geplanten Maßnahmen zu einem „spürbaren“ Mehraufwand führen werden. Der in der WFA bezifferte Personalaufwand sei „deutlich zu gering“.

Geplant sind folgende Änderungen: Wer einen Computer hackt, dem drohen künftig bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe (bisher sechs Monate). Ist das Ziel Teil der kritischen Infrastruktur, steigt die Strafdrohung auf bis zu drei Jahre. Auch die Straftatbestände zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen werden erhöht und teils vervierfacht.

Aus Privatanklagedelikten soll ein Ermächtigungsdelikt werden, das bedeutet, die Staatsanwaltschaft kann entsprechende Schritte machen, sobald das betroffene Unternehmen die Ermächtigung erteilt hat.