Neue Pläne für Krisenmanagement im Bankensektor

Die Regeln für den Umgang mit Banken, die in Schwierigkeiten geraten, sollen nach dem Willen der EU-Kommission überarbeitet werden. Die für europäische Gesetzgebungsinitiativen zuständige Behörde schlug gestern in Straßburg weitreichende Änderungen des aktuellen Rahmens für das Krisenmanagement im Finanzsektor und die Einlagenversicherung vor. Sie sollen vor allem das bestehende Krisensystem für mittelgroße und kleinere Banken verbessern.

Die Erfahrung zeige, dass mittelgroße und kleinere Banken bei einem Ausfall häufig nicht abgewickelt würden, teilte die EU-Kommission mit. Stattdessen kämen Lösungen zur Anwendung, bei denen anstelle von Bankressourcen oder privater branchenfinanzierter Sicherheitsnetze mitunter Steuergelder herangezogen würden.

Einlagensicherung soll bleiben

Die nun vorgeschlagenen Vorschriften sollen nach Angaben der Behörde unter anderem die Vorteile einer Abwicklung gegenüber der Insolvenz stärken. Im Gegensatz zur Liquidation könne die Abwicklung einer Bank für Kundinnen und Kunden weniger einschneidend sein, hieß es bei der Kommission. Ein Grund sei, dass Kunden durch die Übertragung ihrer Konten auf eine andere Bank weiter Zugang zu ihren Konten haben könnten.

Die in der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme festgelegte Deckungssumme von 100.000 Euro pro Einlegerin bzw. Einleger und Bank würde nach Angaben der Kommission bestehen bleiben.