Erster Landesverteidigungsbericht vorgelegt

Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) hat dem Parlament den ersten Landesverteidigungsbericht vorgelegt. Er ist im Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz (LV-FinG), das zu Jahresbeginn in Kraft getreten ist, vorgesehen und bietet die Grundlage für dessen Zielsetzungen.

Festgehalten werde in dem Bericht etwa, dass mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine konventionelle Bedrohungen wahrscheinlicher geworden sind, so Tanner vor Journalistinnen und Journalisten.

Auch subkonventionelle Bedrohungen sowohl staatlicher Gegner als auch nicht staatlicher Angreifer – wie Cyber- und Drohnenangriffe – werde darin die nötige Aufmerksamkeit geschenkt, so Tanner, die den Bericht gemeinsam mit Generalstabschef Rudolf Striedinger und Planungschef Generalmajor Bruno Hofbauer erläuterte.

Grundlage für Weiterentwicklung des Heeres

Dieser sei die Grundlage für die Weiterentwicklung des Bundesheeres und gebe die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen sowie die daraus notwendigen Ableitungen vor, was die Beschaffungs- und Personalplanung anbelangt.

Der Planungshorizont erstreckt sich bis 2032. Der Bericht 2022 sei die Grundlage und soll nun jährlich aktualisiert werden, sagte die Verteidigungsministerin, etwa dahingehend, wie die Umsetzung ablaufe und welche Veränderungen eingearbeitet werden müssen. Weiterhin gelte es, den Investitionsrückstau sukzessive abzubauen.