Verfassungsausschuss berät „Wiener Zeitung“-Gesetz

Heute Nachmittag wird im Verfassungsausschuss des Nationalrats das Medienpaket der Bundesregierung beraten. Es sieht eine neue Qualitätsjournalismusförderung, verschärfte Transparenzbestimmungen und Berichtspflichten bei der Inseratenvergabe und das Aus der „Wiener Zeitung“ in der gegenwärtigen Form vor. Anschließend soll das Paket wohl Ende April im Nationalrat beschlossen werden.

Das Bundesgesetz über die Wiener Zeitung GmbH sorgte für zahlreiche kritische Stellungnahmen aus diversen Bereichen der Gesellschaft. Es sieht vor, dass die älteste noch in gedruckter Form erscheinende Tageszeitung der Welt künftig primär als Onlinemedium erscheint.

Auch ein „Media Hub Austria“ soll eingerichtet werden, der ein journalistisches „Praxisprogramm“ bieten soll. SPÖ-Mediensprecher Jörg Leichtfried und SPÖ-Politikerin Sabine Schatz bringen im Verfassungsausschuss Anträge zum Erhalt der „Wiener Zeitung“ als Tageszeitung ein. NEOS-Mediensprecherin Henrike Brandstötter spricht sich in einem Antrag für die finanzielle und politische Unabhängigkeit der republikseigenen Zeitung aus.

Warnung vor Dutzenden Kündigungen

Die Redaktion der „Wiener Zeitung“ hatte sich gestern erneut mit einer Erklärung zu Wort gemeldet, in der sie die Abgeordneten von ÖVP und Grünen auffordert, den Gesetzesentwurf nicht um jeden Preis durchzudrücken. „Suchen Sie gemeinsam mit der Redaktion nach Lösungen für ein österreichisches Kulturgut, wie dies auch von Tausenden Unterstützern aus diversen Branchen und Institutionen gefordert wird“, hieß es. Angeregt wird ein Moratorium von 18 Monaten.

Die Redaktion befürchtet, dass die Regierung aus der „Wiener Zeitung“ ein völlig neues Produkt machen will, wobei noch nicht klar sei, wie dieses aussehe. „Sie weiß aber sehr wohl, dass die bestehende ‚WZ‘ Print und Online damit zerstört wird“, so die Erklärung, in der vor „dutzenden Kündigungen in der bestehenden Redaktion und im gesamten Unternehmen“ gewarnt wird.