Verfassungsausschuss billigt „Stiftung Forum Verfassung“

Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat den Weg für die Einrichtung einer „Stiftung Forum Verfassung“ geebnet. Trotz einiger kritischer Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren billigten die Abgeordneten heute mit breiter Mehrheit einen entsprechenden Gesetzentwurf. Zuvor hatten ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne allerdings noch einige Änderungen an ihrem gemeinsamen Antrag vorgenommen.

Die Stiftung wird eng an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) angebunden sein und jährlich rund 700.000 Euro aus Budgetmitteln des Bundes erhalten, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Ziel des Vorhabens ist es, die Bedeutung der Bundesverfassung und des Verfassungsgerichtshofs stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken und das Verfassungswissen zu verbessern. Kritik kommt von der FPÖ, die Eigenwerbung des VfGH für die Verfassung sowie die Beurteilung der eigenen Rechtsprechung ortet.

Auftrag für Kooperationen

Für VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter handelt es sich hingegen um einen wichtigen Beitrag zur Verfassungskultur in Österreich.

Basis für den Beschluss zur „Stiftung Forum Verfassung“ bildete ein gemeinsamer Antrag von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS, der im Ausschuss noch adaptiert wurde. So wurden etwa der Stiftungsvorstand gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erweitert und Adaptierungen bei der Zusammensetzung des beratenden Kuratoriums und beim Stiftungszweck vorgenommen. Zudem ist die Stiftung nunmehr ausdrücklich dazu angehalten, mit Bildungseinrichtungen, Universitäten, gesetzlichen Interessenvertretungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenzuarbeiten.

Bildung und Forschung

Gemäß dem Entwurf sollen unter anderem eine Ausstellung mit digitalem Schwerpunkt, interaktive Führungen, Veranstaltungen und die Entwicklung von Unterrichtsmaterialen dazu beitragen, das Verfassungsbewusstsein in Österreich zu steigern. Auch die Vergabe eines Verfassungspreises für die Vermittlung der Bedeutung der Bundesverfassung und der Verfassungsgerichtsbarkeit sowie zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten ist in Aussicht genommen. Diese sollen sich allerdings nicht mit konkreten Entscheidungen des VfGH, sondern nur allgemein mit der Verfassung bzw. der unabhängigen Verfassungsgerichtsbarkeit befassen.