Zweifel an geplanter Meldestelle im Innenministerium

Die Regierung plant eine Ermittlungs- und Beschwerdestelle für vermutete bzw. behauptete Polizeiübergriffe. Ein Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in Begutachtung, die nächste Woche endet. Dass die Meldestelle im Innenministerium eingerichtet ist, sorgte schon bei der Präsentation für Kritik. Die Volksanwaltschaft teilt die Sorgen.

Gemäß Entwurf soll die Meldestelle künftig im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) errichtet werden. Das BAK ist grundsätzlich für die Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption zuständig. Die Behörde ist Teil des Innenministeriums.

Skepsis gegenüber Ermittlungen wird bleiben

Die Volksanwaltschaft, die die Aufgabe hat, behauptete oder vermutete Missstände in der Verwaltung zu prüfen, begrüßt zwar „grundsätzlich“ die Initiative, um Misshandlungsvorwürfe besser aufarbeiten zu können. Es gebe auch einige Punkte, die darauf hinweisen würden, dass das Innenministerium eine „professionelle Ermittlungsstelle“ umsetzen will.

Aus Sicht der Volksanwaltschaft werde die Einrichtung der Stelle in einer Dienststelle des Innenministeriums „die Skepsis von Menschen und vor allem auch zivilgesellschaftlicher Organisationen gegenüber einer Ermittlung ‚in den eigenen Reihen‘ nicht bzw. nicht gänzlich beseitigen können“.

Es bestehe vielmehr die Befürchtung, dass sich die Wirkung, wonach sowohl mutmaßliche Opfer als auch mutmaßliche Täterinnen und Täter von einer unabhängigen Ermittlungsbehörde profitieren, nicht voll entfalten kann, heißt es in der Stellungnahme, die von Volksanwältin Gaby Schwarz unterzeichnet wurde.

„Weisungen stets schriftlich“

Bei der Präsentation Anfang März übte bereits Amnesty International scharfe Kritik an den Plänen: Die Errichtung der Meldestelle im BAK sei „äußerst problematisch“, da die Stelle unter der Weisungsbefugnis des Innenministers stehe und damit nicht das Kriterium der Unabhängigkeit erfülle.

Die Regierung ließ wissen, dass „Weisungen stets schriftlich zu erteilen sind“. Man habe keine Ombudsstelle, sondern eine außerhalb der polizeilichen Strukturen stehende Stelle mit polizeilichen Befugnissen – Festnahmen, Sicherstellungen und Hausdurchsuchungen – schaffen wollen.

In einem Bericht an das Parlament im Jahr 2015 hielt die Volksanwaltschaft bereits fest, dass es im Interesse des Innenministeriums sein müsste, dass die Behörde extern angesiedelt wird. Denn „eine von der Polizei losgelöste Ermittlungsbehörde würde einerseits Vorwürfe des ‚Unter-den-Teppich-Kehrens‘ minimieren und andererseits die Polizei vor eventuell ungerechtfertigten Vorwürfen schützen“.

Kontrolle durch Beirat

Der Gesetzesentwurf sieht eine Kontrolle durch einen Beirat vor, dessen Mitglieder unter anderem vom Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK), der Ärztekammer, der Universitätskonferenz, dem Bundeskanzleramt sowie dem Innen-, Außen- und Justizministerium nominiert werden.

Fünf der insgesamt 13 Mitglieder sollen von Nichtregierungsorganisationen kommen, wobei es ein gemeinsames Vorschlagsrecht von Justiz- und Innenministerium geben soll. Die oder der Vorsitzende soll auf Vorschlag des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) ernannt werden.