Adressfehler sorgt für Panne in BVT-Prozess

Der Prozess wegen Amtsmissbrauchs gegen mehrere Ex-Spitzenbeamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist heute fortgesetzt worden.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, sie hätten einen syrischen General in Österreich untergebracht und ihm trotz Fehlens der Voraussetzungen Asyl verschafft. Als erster Zeuge hätte der damalige stellvertretende BVT-Direktor aussagen sollen, die Ladung wurde aber nicht zugestellt, da er die falsche Dienstadresse angegeben hatte.

Staatsanwaltschaft ermittelt zu syrischem Gefängnis

Dem syrischen General wird die Mitverantwortung für Folterungen von Gegnern des syrischen Regimes in einem Gefängnis in al-Rakka vorgeworfen. Mittlerweile ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Wien in Bezug auf die Vorgänge in dem syrischen Gefängnis.

Dienstreise nach Israel

Ein weiterer ehemaliger Mitarbeiter des mittlerweile aufgelösten BVT hatte hingegen die richtige Adresse angegeben und war daher auch anwesend. Dieser hatte gemeinsam mit dem stellvertretenden Direktor die Dienstreise nach Israel angetreten. In Tel Aviv seien Vertreter des israelischen Auslandsgeheimdienstes Mossad auf den Direktor zugetreten, um mit dem BVT eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen, heißt es in der Anklage.

Der heute befragte Zeuge habe von einer Kooperation nichts gewusst, betonte aber, dass damals (Anm.: um das Jahr 2015) eine „angespannte Sicherheitslage für Österreich und Europa“ herrschte, unter anderem aufgrund mehrerer „Heimkehrer“ der Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Deshalb sei es jedenfalls wichtig gewesen, Informationen bei internationalen Partnerdiensten einzuholen.