Maskenpflicht in Ordinationen und Spitälern bis 30. April

Mit dem 1. Mai endet ein Teil der noch bestehenden CoV-Regeln: Nur noch bis 30. April gilt in ganz Österreich in vulnerablen Bereichen wie Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und in Arztpraxen eine Maskenpflicht.

Ebenfalls auslaufen wird dann die Risikogruppenfreistellung. Ende Juni ist dann auch die Meldepflicht bei einer Covid-Erkrankung Geschichte.

Den Fahrplan für das Ende der CoV-Maßnahmen hat die Regierung bereits im Ministerrat am 1. Februar beschlossen. „Die Pandemie geht, das Virus bleibt, und wir werden damit umgehen können“, sagte damals Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). Der Fahrplan sieht vor, dass bis zum Sommer die Regeln stufenweise auslaufen.

Ab 30. Juni „Normalbetrieb“

Ab 30. Juni soll wieder „Normalbetrieb“ herrschen. Auch die derzeit noch gültige Verkehrsbeschränkung für positiv getestete Menschen endet dann. Aktuell müssen Infizierte zwar nicht in Quarantäne, sind aber zum Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen und auch im Freien bei engem Kontakt zu anderen Menschen verpflichtet.

Impfungen, Tests und die Abgabe von Covid-19-Medikamenten sollen laut dem Vorhaben gratis bleiben, aber in die regulären Strukturen des Gesundheitssystems überführt werden. Dazu hat das Gesundheitsressort am 5. April das Covid-19-Überführungsgesetz für das schrittweise Auslaufen der CoV-Maßnahmen vorgelegt. Die Begutachtungsfrist endet am 3. Mai.

Gratistests soll es nur noch geben, um bei Patienten und Patientinnen mit Symptomen abzuklären, ob sie Covid-Medikamente brauchen. Das Abwassermonitoring wird um weitere Krankheitserreger ergänzt. Die Impfzentren werden abgebaut.