Streit um Eierlikörwerbung: „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ ist erlaubt

Herumeiern erlaubt: Im Streit zweier Eierlikörhersteller hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht ein Machtwort gesprochen. Das Gericht schlug sich gestern mit seinem Urteil auf die Seite des Spirituosenherstellers Nordik aus Niedersachsen. Der Spirituosenfabrikant Verpoorten aus Bonn ging leer aus.

Verpoorten hatte Nordik wegen deren Werbung verklagt. Nordik hatte fünf Eierlikörflaschen mit dem Zusatz „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ beworben. Eine Werbeaktion lief zu Weihnachten, die Flaschen wurden als Weihnachtspäckchen kredenzt. Eine Aktion lief zu Ostern, der Eierlikör kam als Ostereiersatz ins Nest.

Darin sahen die Anwälte Verpoortens eine „deutliche Anlehnung“ und zu große Nähe zur seit 1979 eingetragenen Wortmarke „Eieiei“ und dem berühmten Slogan „Eieiei Verpoorten“ (Az.: I-20 U 41/22).

Doch das Gericht sah das anders: Es könne einem Eierlikörhersteller nicht untersagt werden, auf den Grundstoff Ei hinzuweisen, befand der Senatsvorsitzende Erfried Schüttpelz. Eine Markenverletzung sei das nicht.