Maskenpflicht bei Arzt und in Spitälern endet

Heute endet ein Teil der noch bestehenden CoV-Regeln. Damit ist die bis zuletzt geltende Maskenpflicht auch in vulnerablen Bereichen wie Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und in Arztpraxen Geschichte. Auch die Risikogruppenfreistellung läuft aus. Ende Juni gehört dann auch die Meldepflicht bei einer Covid-Erkrankung der Vergangenheit an.

Im Ermessen der Ärzte

Ärzte und Ärztinnen können aber trotz des Endes der Maskenpflicht weiter darauf bestehen, dass Patientinnen und Patienten sowie Begleitpersonen in der Ordination eine FFP2-Maske tragen. Das könnte etwa dann der Fall sein, wenn gesundheitlich geschwächte Personen geschützt werden müssen oder Patientinnen und Patienten mit Symptomen wie Husten oder Schnupfen in die Praxis kommen, stellte die Ärztekammer klar.

Den Fahrplan für das Ende der CoV-Maßnahmen hat die Regierung bereits im Ministerrat am 1. Februar beschlossen. „Die Pandemie geht, das Virus bleibt, und wir werden damit umgehen können“, sagte damals Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne).

Ende der Risikogruppenfreistellung

Neben dem Aus für die Masken endet auch die Risikogruppenfreistellung – damit wurde jenen Personen Schutz geboten, die durch Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko durch eine Covid-19-Erkrankung fürchten müssen. Die Kosten für die Freistellung wurden bisher der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber zu 100 Prozent ersetzt.

Ab Sommer nicht mehr meldepflichtig

Vor den Sommerferien – mit dem 1. Juli – wird SARS-CoV-2 dann auch keine meldepflichtige Krankheit mehr sein. Auch die derzeit noch gültige Verkehrsbeschränkung für positiv getestete Menschen endet dann. Aktuell müssen Infizierte zwar nicht in Quarantäne, sind aber zum Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen und auch im Freien bei engem Kontakt zu anderen Menschen verpflichtet.