Transparenz-Senat: ÖVP 2019 unter Wahlkampfkostenlimit

Die ÖVP hat laut einem Bescheid des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats (UPTS) die Wahlkampfkostenobergrenze bei der Nationalratswahl 2019 nicht überschritten. Laut dem der APA vorliegenden Bescheid wird das Verfahren eingestellt.

Damit ist der Parteiensenat im Kanzleramt dem Rechnungshof nicht gefolgt, der nach einer von ihm in die Wege geleiteten Finanzprüfung durch externe Wirtschaftsprüfer von einer Überschreitung von zumindest 525.000 Euro ausging.

Nach Ansicht des Rechnungshofes (RH) betrugen die Wahlwerbungsausgaben der ÖVP für die Nationalratswahl 2019 zumindest 7,5 Millionen Euro und lagen somit um rund 525.000 Euro über der erlaubten Grenze von sieben Millionen.

Kurz’ „Bergauf-Tour“ unter anderem im Fokus

Der RH ging davon aus, dass auch die Ausgaben für Veranstaltungen der „Bergauf-Tour“ mit Ex-ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz sowie Wahlprämien der Bundespartei, Leistungszulagen der Niederösterreichischen Volkspartei und aliquote Kosten der vorübergehend bei der Bundespartei angestellten ehemaligen Kabinettsmitarbeiter einzurechnen seien.

Zwar teilte der UPTS die Argumentation des RH im Zusammenhang mit der „Bergauf-Tour“. Die ÖVP habe aber die Bedenken des RH zu den Wahlprämien und den Leistungszulagen entkräften können, so der UPTS. Weil die Kosten der angestellten Kabinettsmitarbeiter damit nicht mehr ins Gewicht fielen, wurden diese ausgeschieden.

Die ÖVP hatte zunächst die Wahlkampfkosten mit 5,6 Mio. Euro angegeben, aber letztlich einen Betrag von 6,6 Millionen anerkannt. Selbst mit den Ausgaben der „Bergauf-Tour“ und jenen für die Kabinettsmitarbeiter bleibt die Partei aber innerhalb der erlaubten sieben Millionen.

Freude bei Nehammer und Kurz

Der Bescheid sei nun eine „Bestätigung von dem, was wir gesagt haben“, sagte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP). „Es freut mich, dass der UPTS das tatsächlich festgestellt hat“, bekräftigte er und kritisierte, dass in diesem Fall „mit sehr vielen Unterstellungen und Verdächtigungen gearbeitet“ worden wäre.

Kurz sprach in einem Statement von einem „Mechanismus“: „Es werden falsche Vorwürfe erhoben, diese werden Hunderte Male in den Medien breitgetreten, und die Wahrheit kommt oftmals leider erst Jahre später ans Licht.“ Das sei „Rufmord“ und eine „permanente Manipulation der öffentlichen Meinung“. Am Ende setze sich immer die Wahrheit durch.

ÖVP fordert Entschuldigung

ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker erinnerte an die „Vorverurteilung“ durch andere Parteien, Kommentatoren und Medien. Auch Parteichef und Kanzler Nehammer sei Fehlverhalten unterstellt worden, so Stocker: „Sie sollten nun Anstand und Rückgrat beweisen und sich in aller Form bei Karl Nehammer und der Volkspartei für ihre nun als falsch erwiesenen Vorbehalte entschuldigen.“ Vom Rechnungshof erwartet sich Stocker, dass er nun „dieselben Maßstäbe“ bei den anderen Parteien anwende und ebenfalls weitere Prüfungen vornehme. Auch ÖVP-Bundesfinanzreferent Andreas Ottenschläger forderte eine Entschuldigung. Es handle sich um einen „großen Erfolg für die Volkspartei“, so Ottenschlager.

Der RH wiederum nimmt die Entscheidung „zur Kenntnis“, wie Sprecher Christian Neuwirth via Twitter wissen ließ: „Unsere Vorgangsweise ist stets sachlich begründet und wohlüberlegt. Sie war es auch in diesem Fall. Dass unsere Ansicht nicht geteilt wurde, müssen wir akzeptieren, zumal für uns auch keine Berufungsmöglichkeit dagegen vorgesehen ist.“ Lediglich die Volkspartei habe die Möglichkeit zur Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.