Verjährung: Shell entgeht Ölpestprozess

Der Ölkonzern Shell wird mehr als ein Jahrzehnt nach einer riesigen Ölpest vor der Küste Nigerias nicht dafür zur Verantwortung gezogen. Der Fall sei verjährt, urteilte heute der Oberste Gerichtshof in Großbritannien. Die Kläger aus Nigeria hatten argumentiert, das Leck am Bonga-Ölfeld habe im Golf von Guinea „verheerende Auswirkungen“ gehabt.

Shell hingegen behauptet, das Leck sei schnell eingedämmt worden. Die Kläger hatten vor dem höchsten britischen Gericht die Urteile zweier unterer Instanzen aufheben lassen wollen. Das Leck stellt nach ihrer Darstellung eine „anhaltende Beeinträchtigung“ dar – eine rechtliche Auslegung, die von der Verjährung nicht betroffen gewesen wäre.

Der Oberste Gerichtshof erkannte den Vorfall aus dem Jahr 2011 zwar als „eine der größten Ölaustritte in der Geschichte der nigerianischen Ölförderung“ an, teilte die Interpretation der Kläger jedoch nicht. Es habe sich um ein „einmaliges Ereignis“ gehandelt, hieß es. Ein weiteres laufendes Rechtsverfahren gegen Shell wegen anderer Ölaustritte ist von dem Urteil nicht betroffen.

Ölpest „bedauerlich“

Der in Großbritannien ansässige Ölkonzern begrüßte das Urteil und bezeichnete die Ölpest als „bedauerlich“.

Infolge des Öllecks im Dezember 2011 waren schätzungsweise 40.000 Fass Rohöl ins Meer ausgelaufen. Die Ölpest im Golf von Guinea war nach nigerianischen Regierungsangaben die schlimmste Verseuchung auf offenem Meer seit 1998. Das Bonga-Ölfeld liegt rund 120 Kilometer vor der nigerianischen Küste.