EuGH-Anwalt: DSGVO gilt auch für U-Ausschüsse

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt laut Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auch für Untersuchungsausschüsse.

Die Untersuchung von Tätigkeiten einer polizeilichen Staatsschutzbehörde bilde dabei keine Ausnahme, wie Maciej Szpunar in seinen heute veröffentlichten Schlussanträgen feststellte. Hintergrund ist ein Fall aus dem U-Ausschuss zum Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT).

Eine ehemalige Auskunftsperson – ein verdeckter Ermittler – bekämpft juristisch die Veröffentlichung seiner Personendaten durch das Parlament. Es könne nicht sein, dass heikle und sensible Angaben nicht geschützt werden, begründete der Anwalt des Mannes, Michael Sommer, die Datenschutzbeschwerde.

Diese wurde zuerst mit Hinweis auf die parlamentarische Arbeit abgewiesen, daraufhin aber wandte sich der Verwaltungsgerichtshof an den EuGH bezüglich einer Vorabentscheidung. Die Richter am EuGH folgen der Einschätzung des Generalanwalts oft, aber nicht immer. Mit einem Urteil ist in einigen Monaten zu rechnen.