ORF lehnt VÖZ-Forderungen ab: „Schwächen Medienstandort“

Der ORF lehnt die zuletzt vom Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) in einem Fünfpunkteprogramm veröffentlichten Forderungen in Hinblick auf die ORF-Gesetzesnovelle ab.

„Forderungen, die nur den internationalen Mediengiganten in die Hände spielen, heimischen Anbietern nichts bringen und einer Abschaffung des ORF in seiner heutigen Form gleichkommen, kann der ORF nicht unterstützen“, hieß es in einer Aussendung.

Der VÖZ forderte etwa eine Evaluierung des ORF-Programms in Hinblick auf den öffentlich-rechtlichen Mehrwert und anschließende „Zuweisung“ von Inhalten an Private, die dem öffentlich-rechtlichen Auftrag nicht entsprechen.

Auch sprach sich der Verlegerverband für das weitgehende Aus von Social-Media-Aktivitäten für den ORF, einen „eindeutigen Fokus auf audiovisuellen Content“ im Onlinebereich, weitere Werbebeschränkungen und gegen einen „Wildwuchs“ an Online-only-Angeboten des ORF aus.

„Nicht im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher“

Diese Forderungen „schwächen den Medienstandort Österreich und sind nicht im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher, die die Programme des ORF täglich millionenfach nutzen“, so der ORF. Die Aufträge des ORF seien klar geregelt, von der Europäischen Kommission als EU-rechtskonform bestätigt und streng kontrolliert worden.

Vorwürfe von Mitbewerbern, wonach man den Auftrag etwa mit unausgewogenem Hörfunk oder zu kommerziellen Fernsehsendern verletze, hätten sich als haltlos erwiesen und wurden gerichtlich im Sinne des ORF entschieden.

ORF-Werbung für Eigenständigkeit des Werbestandorts wichtig

Zu den geforderten verschärften Werbebeschränkungen hielt der ORF fest, dass die ORF-Werbung für die Eigenständigkeit des Werbestandorts Österreich wichtig sei.

Beschränkungen hätten schon in der Vergangenheit nicht den gewünschten Lenkungseffekt hin zu österreichischen Privaten gebracht, sondern lediglich Werbegelder zu internationalen Mediengiganten verlagert.

Auch das vom VÖZ gewünschte „Quasi-Social-Media-Verbot“ stößt auf Unverständnis bei Österreichs größtem Medienhaus. Gerichte hätten wiederholt festgestellt: „Dem ORF hier unverhältnismäßige Hürden aufzustellen verstößt gegen die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Meinungsäußerungsfreiheit und Rundfunkfreiheit.“

Bekenntnis zu funktionierendem dualem Mediensystem

Angemerkt wird auch, dass sich der ORF zu einem funktionierenden dualen Mediensystem bekenne. Eine Reihe von Kooperationsprojekten belege das. Auch habe der ORF Kompromissbereitschaft in einer Vielzahl von Verhandlungsrunden bewiesen.

Der VÖZ sprach gestern davon, dass der Gesetzwerdungsprozess von „Geheimniskrämerei mit spärlichen und selektiven Informationshäppchen gekennzeichnet“ und man nicht ausreichend eingebunden gewesen sei.

Der ORF bezeichnete das als „etwas überraschend“. Auch aus dem Medienministerium hieß es am Mittwoch, es hätten „selbstverständlich laufend Abstimmungen und Gespräche mit der Vertretung des VÖZ“ stattgefunden. Die Forderungen könne man nun nicht nachvollziehen.