96-Jähriger tot: Freispruch für Pflegerin

Eine Pflegerin aus Bulgarien ist im Fall eines 96-Jährigen, der in ihrer Obhut infolge einer Hautschädigung starb, gestern nicht rechtskräftig freigesprochen worden. Der Richter sah keinen bedingten Vorsatz, den Mann zu quälen. Die Frau dürfte als Urlaubsvertretung mit der Situation überfordert gewesen sein.

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