Baukostenüberschreitung: Kostenvoranschlag zählt

Bei der Arbeiterkammer (AK) häufen sich Beschwerden über teils erhebliche Baukostenüberschreitungen. Mitunter werde am Ende doppelt so viel verlangt wie im Kostenvoranschlag. Konsumentinnen und Konsumenten müssen das aber nicht hinnehmen. Ohne rechtzeitige Information und Zustimmung gelte das, was im Kostenvoranschlag ausgemacht war, so die AK Oberösterreich.

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