VfGH berät Mitte Juni Bundesbetreuungsagentur-Gesetz

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) berät Mitte Juni das Gesetz zur Errichtung der Bundesbetreuungsagentur (BBU). Die öffentliche Verhandlung findet am 14. Juni statt, teilte der VfGH heute mit.

Dabei geht es um die Frage, ob die Durchführung der Rechtsberatung und -vertretung durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH (BBU) verfassungskonform ist. Im Fokus stehen die Nähe der BBU vor allem zum Innenministerium und die Unabhängigkeit der Beratung.

Seit Juni 2019 ist ausschließlich die BBU, die zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes steht, damit betraut, die Gratisrechtsberatung von Asylwerberinnen und Asylwerbern im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht durchzuführen. Zuvor konnten auch Vereine derartige Beratungen durchführen.

Im Dezember 2022 beschloss der VfGH, mehrere Bestimmungen im BBU-Errichtungsgesetz (BBU-G) sowie im BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG) von Amts wegen auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Bedenken werden unter anderem im Hinblick auf das Rechtsstaatsprinzip und das Grundrecht auf „effektiven gerichtlichen Rechtsschutz“ geäußert.

Heute wurde außerdem der Tätigkeitsbericht des VfGH für das Jahr 2022 veröffentlicht. Mit 4.293 neuen Verfahren war der Arbeitsanfall geringer als im Jahr davor (5.332 Zugänge). 43,5 Prozent der neuen Fälle waren Asylrechtssachen.

Gleichzeitig erledigte das Höchstgericht 4.555 Fälle. In 7,9 Prozent davon wurde den Anträgen bzw. Beschwerden stattgegeben. Die durchschnittliche Verfahrensdauer (ohne Asylrechtssachen) betrug 146 Tage.