SPÖ und FPÖ ziehen wegen Pensionen vor VfGH

SPÖ und FPÖ haben sich auf eine gemeinsam Verfassungsbeschwerde gegen die Pensionsaliquotierung verständigt. Die Sozialsprecher Josef Muchitsch (SPÖ) und Dagmar Belakowitsch (FPÖ) sprachen von einem „Pensionsraub, von dem in den nächsten zehn Jahren besonders Frauen betroffen sein werden“.

Die Aliquotierung bedeutet, dass es vom Antrittsmonat abhängt, um wie viel der Ruhensbezug im ersten Pensionsjahr erhöht wird.

Das heißt, nur wer im Jänner in Pension geht, erhält im folgenden Jahr 100 Prozent der festgelegten Anpassung. Danach wird es schrittweise weniger. Wer im November oder Dezember die Pension antritt, bekommt gar keine Erhöhung mehr.

Für beide Parteien lebenslange Pensionskürzung

Diese Regelung stelle eine lebenslange Pensionskürzung dar, schreiben die Sozialsprecher in einer gemeinsamen Stellungnahme. Das sei in Zeiten hoher Inflation besonders dramatisch und bedeute für die Lebenspension einen Verlust von mehreren zehntausend Euro.

Dass es Frauen besonders betrifft, hängt damit zusammen, dass deren Antrittsalter ab kommendem Jahr schrittweise an jenes der Männer angeglichen wird. Dabei wird jeder einzelne reguläre Pensionsantritt einer Frau immer in der zweiten Jahreshälfte liegen. Das bedeutet, dass diese Neupensionistinnen ab 2025 „im besten Fall“ 40 Prozent der Inflation im ersten Pensionsjahr abgegolten bekommen.

SPÖ beauftragte eigenes Gutachten

Die Regierung hat zwar beschlossen, die Aliquotierung auszusetzen, das aber nur für zwei Jahre. Ein von der SPÖ in Auftrag gegebenes Gutachten ergab, dass es sich bei der Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung nicht nur um eine ungerechte, sondern um eine „grob unsachliche“, besonders Frauen gegenüber schwer diskriminierende und damit wohl verfassungswidrige Regelung handle.