BVT-Prozess: Syrischer General beantwortete keine Fragen

Der Amtsmissbrauchsprozess gegen mehrere frühere Spitzenbeamte des inzwischen aufgelösten Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist heute am Wiener Landesgericht fortgesetzt worden.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, sie hätten auf Basis einer Kooperation mit dem Mossad einen syrischen General in Österreich untergebracht und diesem trotz Fehlens der rechtlichen Voraussetzungen Asyl verschafft. Der General wurde nun als Zeuge vernommen.

Auch vergleichsweise harmlose Fragen unbeantwortet

Der Offizier beantwortete allerdings kaum Fragen, wobei das Gericht auf Antrag eines Verteidigers zuerst entschieden hatte, dass lediglich der Themenkomplex zum Asylverfahren öffentlich erörtert wird. Für alle darüber hinausgehenden Bereiche wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, da das Bekanntwerden geheimdienstlicher Informationen die öffentliche Sicherheit gefährden könnte, wie die vorsitzende Richterin erklärte.

Dessen ungeachtet ließ der General vor dem Ausschluss der Öffentlichkeit auch vergleichsweise harmlose Fragen unbeantwortet – etwa jene, ob er die Angeklagten kenne und in welcher Sprache er sich allenfalls mit diesen unterhalten habe.

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen den Offizier, der laut Anklage mit Unterstützung des BVT nicht nur einen Aufenthaltsstatus, sondern auch eine Bleibe und finanzielle Mittel bekommen haben soll, wegen Beteiligung an Körperverletzungen und Folter in einem Gefängnis in Ar-Rakka in Syrien, das er geleitet hatte.

Auch der damalige stellvertretende BVT-Direktor sagte aus. Er war seinerzeit für den damals kurzfristig verhinderten angeklagten und aktuell nicht verhandlungsfähigen Ex-Abteilungsleiter Martin W. eingesprungen und statt diesem dienstlich nach Israel gereist. Er stellte die Glaubwürdigkeit von W. infrage und sagte, dass er selbst jedenfalls mit dem Mossad nichts bezüglich des syrischen Generals vereinbart habe.