Dänemark: Urheberrecht der Kleinen Meerjungfrau unversehrt

Der Streit über Abbildungen der weltberühmten Bronzestatue der Kleinen Meerjungfrau in Kopenhagen ist durch alle Instanzen gegangen. Gestern entschied der Oberste Gerichtshof des Landes, dass eine Karikatur der Wassernixe und ein Foto mit Gesichtsmaske, abgebildet in der Zeitung „Berlingske“, nicht gegen das Urheberrecht verstoßen.

„Berlingske“ hatte den Cartoon 2019 im Blatt, das Foto ein Jahr später. Ein Kopenhagener Bezirksgericht und ein Berufungsgericht stellten in der Folge fest, dass beide Abbildungen gegen das dänische Urheberrechtsgesetz verstießen. Sie forderten die Zeitung auf, den Erben des dänischen Bildhauers Edvard Eriksen Tausende Kronen Entschädigung zu zahlen. Das oberste Gericht kippte nun diese Entscheidungen.

Statue der Meerjunfrau in Kopenhagen
AP/Martin Meissner

Der Chefredakteur der Tageszeitung, Tom Jensen, sprach laut Nachrichtenagentur AP von "einem sehr glücklichen Tag. Nicht nur für uns, sondern für alle Medien in Dänemark.“ Jensen hatte argumentiert, dass die Zeitung das Bild der Meerjungfrau nicht für kommerzielle Zwecke verwendet habe. „Wenn wir verurteilt worden wären, wäre es ein Problem für die Freiheit der Medien gewesen, das zu tun, wofür wir geschaffen wurden – nämlich ein journalistisches Unternehmen zu betreiben, einschließlich satirischer Cartoons“, so Jensen.

Bildhauer Eriksen schuf „Die Kleine Meerjungfrau“ als Hommage an den dänischen Geschichtenerzähler Hans Christian Andersen, seit 1913 ziert sie den Eingang zum Kopenhagener Hafen. Die Skulptur ist eines der bekanntesten Wahrzeichen Europas und zieht jedes Jahr etwa eine Million Besucher an. Sie ist ein regelmäßiges Ziel von Vandalen, die die Meerjungfrauenfigur von ihrem Platz gesprengt und enthauptet oder bemalt haben. Eriksens Erben verfolgen eine strenge Urheberrechtspolitik. Mehrere Publikationen wurden im Laufe der Jahre wegen Verstößen angeklagt, nachdem sie Bilder des Kunstwerks veröffentlicht hatten.