Vereitelter Anschlag: Kritik an Karner von Grünen und NEOS

Die Anschlagspläne eines Rechtsradikalen auf das Volksstimmefest der KPÖ 2021 sorgen nun auch für Verstimmung innerhalb der Koalition: Es sei „irritierend“, dass die KPÖ nicht gewarnt worden sei, sagte Grünen-Sicherheitssprecher Georg Bürstmayr zur „Tiroler Tageszeitung“ (Feiertagsausgabe). Bei einem geplanten islamistischen Anschlag wäre wohl anders gehandelt worden, vermutet Bürstmayr außerdem: „Da hätte es Pressekonferenzen sonder Zahl gegeben.“

Die Grünen erwägen nun eine parlamentarische Anfrage an Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). „Man hätte mit dem Veranstalter ein gutes Sicherheitskonzept entwickeln können“, versteht Bürstmayr die ausgebliebene Information an die KPÖ nicht. „Der Mann war ja nicht frei schwebend, sondern in der rechtsextremen Szene verankert.“

Ruf nach Aufklärung

„Lückenlose Aufklärung“ der Causa forderte auch NEOS. „Dass die Betroffenen erst letzte Woche durch den Verfassungsschutzbericht davon erfahren haben, ist verstörend“, befand Stephanie Krisper, NEOS-Sprecherin für Inneres, in einer Aussendung. Sich jetzt darauf „auszureden“, dass mit der Festnahme des Täters keine Gefahr mehr bestanden habe, könne nicht vom Versagen der zuständigen Behörden ablenken, so Krisper.

Es gebe zu viele Ungereimtheiten und offene Fragen, etwa ob garantiert werden könne, „dass der bestens vernetzte Rechtsextreme als Einzeltäter gehandelt hat“ und ob die konkreten Anschlagspläne gegen das Volksstimmefest Teil des Gerichtsverfahrens gewesen seien. Krisper kündigte denn auch parlamentarischen Anfragen an das Innen- und Justizministerium an, zudem will sie den Fall im nächsten „Geheimdienstausschuss“ auf die Tagesordnung setzen.

Die Anschlagspläne aus dem Jahr 2021 waren erst jetzt durch den jüngst präsentierten Verfassungsschutzbericht publik geworden. Auch die KPÖ selbst hatte bereits kritisiert, dass man nicht informiert worden sei: „Wir finden es befremdlich, wenn wir solche Vorfälle über den Verfassungsschutzbericht erfahren müssen“, meinte Sprecher Günther Hopfgartner.

DSN rechtfertigte Vorgehen

Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) rechtfertigte ihr Vorgehen damit, dass die als Alleingänger handelnde Person sofort inhaftiert worden sei und daher keine Gefahr mehr dargestellt habe. Der Mann wurde inzwischen wegen anderer Delikte zu einer Haftstrafe verurteilt.

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