Regierung finalisiert Strompreiskompensation für Industrie

Die Bundesregierung hat ihr Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz (SAG) finalisiert. Das schon länger geplante Gesetz kompensiert Industrieunternehmen 75 Prozent der indirekten CO2-Kosten mit in Summe 233 Millionen Euro. Das Gesetz muss noch vom Parlament beschlossen und von der EU-Kommission abgesegnet werden. Da es auch noch den mit 450 Mio. Euro budgetierten Energiekostenzuschuss gibt, ist der Bezug beider Förderungen ausgeschlossen. Die Industriellenvereinigung (IV) fordert aber die Möglichkeit der Kombinierung.

„Viele Unternehmen in Bereichen wie Metall, Chemie, Papier und Kunststoff müssen Zertifikate im europäischen Emissionshandel erwerben. Mit der Umsetzung des SAG 2022 sichern wir die Arbeitsplätze und die Wettbewerbsfähigkeit dieser heimischen Unternehmen und verhindern das Abwandern der Betriebe in Länder, in denen kein Erwerb von Zertifikaten notwendig ist, so wie das bereits 15 andere Mitgliedsstaaten der EU, unter anderem Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien, gemacht haben“, erklärte ÖVP-Wirtschaftsminister Martin Kocher in einer Medieninfo.

Antragstellung ab Herbst 2023 möglich

Das SAG war – als Teil eines Antiteuerungspakets – bis Mitte Juli 2022 in Begutachtung und zielt auf international tätige Großunternehmen mit mehr als einer Gigawattstunde Stromverbrauch im Jahr ab, die unter das EU-Emissionshandelssystem ETS fallen. Die Antragstellung soll ab Herbst 2023 möglich sein und die Auszahlung über die Förderbank aws bis Ende des Jahres erfolgen.

Die Wirtschaftskammer Österreich forderte die Politik auf, das Gesetz rasch zu beschließen. Die Zeit dränge, denn die Inanspruchnahme der Kompensationszahlungen sei beihilfenrechtlich nur möglich, wenn die Auszahlungen für 2022 bis Ende 2023 erfolgen, sagte Siegfried Menz, Obmann der Bundessparte Industrie in der Kammer.

Nachdem die Regierung den Entwurf des SAG im November 2022 in den Nationalrat eingebracht hat, habe die Beschlussfassung bisher auf sich warten lassen. Wirtschaftskammer und IV fordern Kompensationen nicht nur für 2022, sondern für jedes Jahr bis 2030.