Im Herbst hat der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Reihe von pauschalen Gebühren bei Fitnessstudios gekippt, bei denen das Höchstgericht keine Gegenleistung erkennen konnte. Ein Urteil mit weitreichenden Folgen: Servicepauschalen in der Telekombranche könnten ebenso ungesetzlich und somit zurückzuzahlen sein wie Kreditbearbeitungsgebühren. Der Verbraucherschutzverein (VSV) startete dazu eine Sammelaktion.
Mehr dazu in help.ORF.at