Iran: Künftig kein Parlamentssitz für Doppelstaatsbürger

Im Iran dürfen künftig Politikerinnen und Politiker mit einer zweiten Staatsbürgerschaft nicht mehr für das Parlament kandidieren. Ebenso wird Iranerinnen und Iranern, die einen ständigen Wohnsitz in einem anderen Land haben, die Parlamentstätigkeit untersagt. Das iranische Parlament verabschiedete gestern ein entsprechendes Gesetz, wie die staatliche Nachrichtenagentur IRNA berichtete.

Die Maßnahme zielt den Angaben zufolge darauf ab, Interessenkonflikte zu verhindern. Bereits im Jahr 2020 wurde ein ähnliches Gesetz verabschiedet, um sicherzustellen, dass nur Kandidaten mit ausschließlich iranischer Staatsbürgerschaft für das Präsidentenamt zugelassen werden.

Die jüngste Hinrichtung des britisch-iranischen Ex-Spitzenpolitikers Aliresa Akbari hatte international für Entsetzen gesorgt. Er wurde der Spionage beschuldigt und zum Tode verurteilt. Gleichzeitig entbrannte unter iranischen Politikern eine Debatte über Loyalitäten aufgrund seiner britischen Staatsbürgerschaft.

Heute leben Millionen von Iranerinnen und Iranern im Ausland. Nach der islamischen Revolution von 1979 wanderten zahlreiche Einwohner des Landes nach Europa, in die USA oder nach Kanada aus. Auch in den Jahrzehnten danach zog es viele Menschen aus dem Iran für Arbeit, Studium oder wegen politischer Verfolgung ins Ausland.