Ex-Rekrut erhält nach Verletzung Geld vom Staat

Einem ehemaligen Grundwehrdiener, den 2019 in Bad Radkersburg (Steiermark) ein Projektil aus einer Waffe eines anderen Soldaten im Genitalbereich getroffen hatte, sind nun vom OGH knapp 16.000 Euro zugesprochen worden. Das – noch nicht rechtskräftige – Urteil könnte für die Republik noch weitere Folgen haben, denn Rekruten können damit nun leichter Schadenersatz geltend machen.

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