Kürzungen bei Boni für Credit Suisse und UBS werden umgesetzt

Die Credit Suisse und die UBS müssen die von der Schweizer Regierung gemachten Vorgaben für die Bonuszahlungen bei den beiden Banken umsetzen. Das Finanzministerium erließ gestern nach der Anhörung von Betroffenen die entsprechende Anweisung.

„Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat per Verfügung ausstehende variable Vergütungen der obersten Führungsebenen der Credit Suisse gestrichen beziehungsweise gekürzt“, erklärte die Behörde.

Die Regierung hatte Anfang April angeordnet, dass alle ausstehenden variablen Vergütungen der Mitglieder der Credit-Suisse-Geschäftsleitung gestrichen und die Boni hoher Manager um bis zu 50 Prozent gekürzt werden.

Die UBS wurde verpflichtet, in ihrem Vergütungssystem die erfolgreiche – also möglichst gewinnbringende – Verwertung der von der staatlichen Verlustgarantie erfassten Credit-Suisse-Aktiven als Kriterium festzulegen. Vor dem Inkrafttreten der Maßnahmen war den Betroffenen noch „rechtliches Gehör“ eingeräumt worden.

Die in Schieflage geratene Credit Suisse flüchtete sich Mitte März in einer von der Regierung orchestrierten Rettungsaktion in die Arme der UBS. Bund und Schweizerische Nationalbank (SNB) unterstützen die Rettungsaktion mit milliardenschweren Liquiditätshilfen und Garantien.