Karmasin-Prozess: Auch Verteidigung beruft

Auch die Verteidigung hat gegen das erstinstanzliche Urteil im Prozess gegen die ehemalige ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin Rechtsmittel angemeldet.

Bekämpft wird der Schuldspruch wegen Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, teilte ihr Anwalt Norbert Wess heute in einer Aussendung mit. Karmasin wurde dafür zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt. Vom Vorwurf des Betrugs wegen des Weiterbezugs ihres Ministergehalts war sie freigesprochen worden.

Konkret ging es beim Schuldspruch um drei Studien für das Sportministerium, für die Karmasin den Zuschlag erhielt, indem sie zwei Mitbewerberinnen – darunter ihre frühere Mitarbeiterin Sabine Beinschab – dazu brachte, „von ihr inhaltlich vorgegebene und mit ihr vorab inhaltlich abgesprochene Angebote an die Auftraggeber zu übermitteln, um sicherzustellen, dass die ihr zuzurechnende Karmasin Research & Identity GmbH die Aufträge bekommen würde“, wie es in der Anklageschrift hieß.

Beinschab und die zweite Konkurrentin legten zwischen April 2019 und Juni 2021 Angebote, die Karmasin dann jeweils unterbot. Das war nach Ansicht des Erstgerichts „jedenfalls rechtswidrig“ und habe „gezielt den Wettbewerb eingeschränkt.“

Wess: Keine Rechtsverletzung

Bereits im Prozess argumentierte die Verteidigung damit, dass schon allein deshalb keine Rechtsverletzung habe vorliegen können, da das Sportministerium keinen Wettbewerb organisiert habe, der in weiterer Folge verletzt werden konnte. Darauf stütze sich nun auch das Rechtsmittel, so Wess: Zum Vorwurf der wettbewerbsbeschränkenden Absprache gebe es bis dato noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung in Österreich, an die man sich bereits für die Rechtsauslegung halten könnte.

Auch WKStA beruft

Auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gab sich mit dem Urteil nicht zufriede: Bereits gestern wurde mitgeteilt, dass sie den Freispruch vom Betrugsvorwurf mit einer Nichtigkeitsbeschwerde bekämpft und gegen die Strafhöhe für den Schuldspruch beruft.