Vertragsabschluss am Telefon: Kunde muss zahlen

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher, die telefonisch eine Dienstleistung vorbestellen, gehen davon aus, dass es sich dabei um eine eher lockere Abmachung handelt. Etwa bei Tischreservierungen in Restaurants oder beim Buchen von Freizeitveranstaltungen. Das ist nicht richtig. Wer telefonisch bestellt, geht in vielen Fällen einen bindenden Vertrag ein.

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