Florenz will Kurzzeitvermietung in Innenstadt verbieten

Im Kampf gegen Wohnungsnot, hohe Mietpreise und die Überbelegung durch Touristinnen und Touristen will die italienische Stadt Florenz die Kurzzeitvermietung von Wohnungen in ihrer historischen Innenstadt verbieten. Die Stadt wolle mit neuen Regeln gegen die „unkontrollierte Ausbreitung von Kurzzeitvermietungen“ vorgehen, kündigte der Bürgermeister von Florenz, Dario Nardella, heute an.

Er wolle so das Stadtzentrum vor dem „Problem der Überbelegung von Wohnungen durch Touristen“ schützen. Die Regelung soll nicht rückwirkend gelten, sondern zukünftige Vermietungen betreffen.

Nardellas Vorschlag sieht demzufolge nicht nur das Blockieren von Kurzzeitvermietungen vor, sondern auch Steuererleichterungen für diejenigen, die ihre Wohnungen für „normale Vermietungen“ nutzen. Damit will er die „Wohnungen und das historische, künstlerische und soziale Erbe des historischen Zentrums schützen“. Die Innenstadt von Florenz wurde 1982 von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt.

Einschränkung landesweit möglich

Seit geraumer Zeit wird in Italien über das Phänomen der Kurzzeitvermietung für etwa Ferienwohnungen in den Zentren der großen Städte diskutiert. Die Regierung in Rom arbeitet nach Angaben der Tourismusministerin Daniela Santanche an einem Gesetzesentwurf, der die Kurzzeitvermietung von Wohnungen über Plattformen wie etwa Airbnb regulieren und strenger kontrollieren soll.

Den Vorschlag der Regierung bezeichnete Nardella als unwirksam. Santanches Vorschlag enthalte zwar klare und nachvollziehbare Ziele, gebe den Gemeinden allerdings kein konkretes Instrument an die Hand. Mit der von Nardella geplanten Absenkung der Grundsteuer für Immobilien für drei Jahre wolle man etwa Wohnungseigentümer dazu animieren, ihre Wohnungen für langfristige Vermietungen zu nutzen.