Experten sehen Schwächen bei Energieeffizienzgesetz

Das Energieeffizienzgesetz soll zu einer Energieeinsparung von 18 Prozent bis 2030 führen. Experten sehen den rechtlichen Rahmen kritisch.

Die Umweltökonomin Sigrid Stagl von der Wirtschaftsuniversität Wien kritisierte etwa, dass es keine Verpflichtung der Bundesländer gebe. „Das Gesetz ist nicht nichts, aber Planungs- und Rechtssicherheit sieht anders aus“, sagte Stagl gestern gegenüber Ö1.

Eine weitere Schwachstelle des Gesetzes sei, dass die Lieferantenverpflichtung nicht in das Gesetz aufgenommen wurde. Damit hätten Versorger Betriebe und Haushalte in puncto Energiesparen beraten müssen. Wer letztlich in die Pflicht genommen werde, sei unklar.

Auch für den Ökonomen Klaus Weyerstrass vom Institut für Höhere Studien steht fest, dass die Verpflichtung der Bundesländer dringend notwendig gewesen wäre. „Der Bund muss sich darauf verlassen, dass die Länder den Energieverbrauch senken“, sagte Weyerstrass.

Die Bundesländer würden etwa bei der Gebäudesanierung eine große Rolle spielen. Auch bei Energieeinsparungen im Verkehr würden die Länder über den öffentlichen Verkehr eine wesentliche Rolle spielen.

Was bleibe: Der Bund müsse jährlich drei Prozent der Bundesgebäude thermisch sanieren, und eine Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von Energiearmut komme, sagte Stagl. Doch das werde nicht ausreichen, um das Ziel zu erreichen. Daher seien wohl weitere Verhandlungsrunden mit den Bundesländern notwendig.