Unternehmer Siegfried Wolf
APA/Helmut Fohringer
Causa Eurofighter

Siegfried Wolf wird angeklagt

Der Unternehmer und Investor Siegfried Wolf, früher CEO von Magna International, ist in der Causa Eurofighter angeklagt worden. Montagvormittag bestätigte das Straflandesgericht Graz einen Bericht der „Kronen Zeitung“ über die Anklage. Wolf und einem weiteren Unternehmer wird unter anderem Geldwäsche vorgeworfen.

Zuvor hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKstA) in einer Aussendung die Vorwürfe vermeldet – allerdings ohne Namensnennung. Gegenüber der APA gab es von Wolfs Sprecher Josef Kalina bisher nur die Worte „kein Kommentar“. Die Identität der angeklagten Person bestätigte er nicht. Laut Bericht von Ö1 und der „Krone“ handelt es sich bei dem anderen Angeklagten um Ex-Magna-Vorstand Hubert Hödl. Das Grazer Landesgericht bestätigte diese beiden Namen.

Die von der WKStA untersuchten Vorwürfe beziehen sich auf den Verfahrenskomplex Eurofighter: Dabei ging es um mutmaßlich unzulässige Zahlungsflüsse rund um den Kauf der Abfangjäger von EADS. Laut WKStA soll der erstangeklagte Unternehmer, laut Ö1 Hödl, Vermögensbestandteile in Höhe von rund 6,8 Millionen Euro verborgen sowie deren Herkunft verschleiert und sich so der Geldwäsche schuldig gemacht haben.

Causa Eurofighter: Wolf wird angeklagt

Der Unternehmer und Investor Siegfried Wolf, früher CEO von Magna International, ist in der Causa Eurofighter angeklagt worden. Montagvormittag bestätigte das Straflandesgericht Graz einen Bericht der „Kronen Zeitung“ über die Anklage. Wolf und einem weiteren Unternehmer wird unter anderem Geldwäsche vorgeworfen.

Gelder aus Untreuehandlungen

Die Gelder sollen ursprünglich aus Untreuehandlungen von Verantwortlichen der EADS Deutschland GmbH stammen und durch Scheinverträge von der EADS Deutschland GmbH über die Vector Aerospace LLP an mehrere Gesellschaften und Privatstiftungen bzw. Trusts überwiesen worden sein, die dem Erstangeklagten teilweise wirtschaftlich zuzurechnen gewesen seien.

Es gibt den Vorwurf, dass es bei den Geldern teils um Gegengeschäfte von Magna ging, die Hödl sich selbst als Magna-Manager abgezeichnet und dann dafür Provisionen kassiert habe, berichtete das Ö1-Mittagsjournal. Im U-Ausschuss habe Hödl aber angegeben, dass sein Vorgesetzter Wolf das Organisieren von Gegengeschäften mündlich genehmigt habe.

Der zweitangeklagte Unternehmer wiederum habe Teile dieser Gelder teils in Gold erhalten bzw. teils in bar oder Namensschecks und dann in Gold umgetauscht und bis zur Rückgabe an den Erstangeklagten in der Schweiz verwahrt, so die Staatsanwaltschaft. Damit sollte (unter anderem) der Aufenthaltsort des Geldes verschleiert werden, so der Vorwurf.

Vorwurf der Falschaussage

Dem Erstangeklagten Hödl wird zudem Falschaussage vor dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss des Nationalrates 2018 als Auskunftsperson vorgeworfen. Wie die WKStA erklärte, erfolgte die Einbringung der Anklageschrift in allen oben genannten Punkten nach Genehmigung des Vorhabensberichts durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Justizministerium in Übereinstimmung mit dem Weisungsrat.

Das in diesem Zusammenhang geführte Ermittlungsverfahren gegen Wolf wegen Untreue zum Nachteil seines damaligen Arbeitgebers wurde eingestellt, hieß es weiter, weil auf Basis der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens die Begehung einer Straftat nicht nachweisbar gewesen sei.

Weitere Ermittlungen im Laufen

Die WKStA ermittelt gegen Wolf derzeit noch wegen falscher Beweisaussage als Zeuge in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien sowie als Auskunftsperson vor dem U-Ausschuss. Ein Vorhabensbericht zu diesem Tatverdacht sei Ende April an die Oberstaatsanwaltschaft Wien erstattet worden.

Ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen drei namentlich bekannte Beschuldigte wegen Untreue zum Nachteil der EADS Deutschland GmbH und Geldwäsche ist laut WKStA ebenfalls noch nicht abgeschlossen. Der Prozess gegen die beiden Manager soll am Landesgericht für Strafsachen in Graz verhandelt werden. Ein Prozessbeginn ist noch unklar – die Verteidiger der Angeklagten können noch Einspruch erheben. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.