Aufstockung des Saisonkontingents in Kraft

Nach der vor Kurzem angekündigten Aufstockung der Saisonnierkontingente zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels im Tourismus und der Landwirtschaft ist heute die entsprechende Verordnung in Kraft getreten.

Konkret werden dem Tourismus 898 neue Plätze für Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten zur Verfügung gestellt, im Agrarbereich sind es 102. Damit steigt die Gesamtzahl von bisher rund 6.500 auf mehr als 7.400. In der Verordnung geregelt ist auch die Verteilung an die Bundesländer.

Wie das Wirtschaftsministerium in einer Aussendung auflistete, stehen die zahlenmäßig größten Kontingente nunmehr in den Tourismushochburgen Tirol und Salzburg zur Verfügung. Sie kommen in dieser Sparte auf 1.249 bzw. 1.231 Plätze, wogegen im Landwirtschaftssektor der beiden Bundesländer nur 340 bzw. 52 Plätze zur Verfügung stehen.

Auf eine relativ große Zahl an Tourismusplätzen kommt mit 632 auch Vorarlberg, wobei es hier 77 Plätze im Agrarbereich gibt.

Für den Agrarsektor sticht Oberösterreich mit 1.174 Plätzen für Beschäftigte aus Drittstaaten hervor, gefolgt von Niederösterreich (575) und der Steiermark (553). Niederösterreich verfügt zusätzlich über 68 Tourismusplätze, in der Steiermark sind es 391.

Ein ungefähr ausgeglichenes Verhältnis zeigt sich in Kärnten bei 292 Tourismus- und 260 Landwirtschaftsplätzen. Die insgesamt geringsten Anteile entfallen auf Wien (67 Plätze im Tourismus, 76 in der Landwirtschaft) und auf das Burgenland (42 Plätze im Tourismus, 55 in der Landwirtschaft).