GB: Gericht für Auslieferung von Ex-Meinl-Banker Weinzierl

In der Causa um die Auslieferung von Ex-Meinl-Banker Peter Weinzierl in die USA, wo er der Steuerhinterziehung in Brasilien beschuldigt wird, hat der Londoner Magistrates’ Court heute entschieden, die Auslieferung zu bewilligen. Endgültig entschieden ist damit allerdings noch nichts, denn Weinzierls Anwalt kündigte in einer Pressemitteilung an, in Berufung gehen zu wollen.

„Mein Klient ist extrem enttäuscht von dem heutigen Urteil, das nur ein weiteres Beispiel dafür ist, dass die britischen Gerichte den US-Behörden nachgeben und die Auslieferungsgesetze dieses Landes missbrauchen“, heißt es in der Presseaussendung. Auf die vom Anwalt vorgebrachten Gegenargumente sei in dem Urteil hingegen keine Rücksicht genommen worden.

Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Odebrecht-Skandal?

Seit zwei Jahren sitzt der Ex-Meinl-Banker in London fest, ist aber unter Kaution auf freiem Fuß. Die US-Justiz beschuldigt Weinzierl der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit dem brasilianischen Odebrecht-Schmiergeldskandal. Es gilt die Unschuldsvermutung. In den USA drohen Weinzierl bis zu 70 Jahre Haft.

In der Aussendung der Verteidigung heißt es, Weinzierl sei von der CIA unter Vorgabe falscher Tatsachen nach Großbritannien gelockt und unter erfundenen Anschuldigungen verhaftet worden. Er beteuere weiterhin seine Unschuld.

In einem „Kurier“-Interview im Mai beklagte Weinzierl, dass in Auslieferungsverfahren die Unschuldsvermutung de facto außer Kraft gesetzt werde und er keine Einsicht in den US-Akt habe und sich damit kaum gegen Falschaussagen wehren könne.