EuGH: Polnische Justizreform verstößt gegen EU-Recht

Polen hat in einem Streit mit der EU über die Unabhängigkeit und das Privatleben von Richtern und Richterinnen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine endgültige Niederlage erlitten. Laut einem heute verkündeten Urteil verstoßen Bestimmungen der polnischen Justizreform von 2019 gegen EU-Recht. Das Urteil aus Luxemburg könnte auch Auswirkungen auf ein zuvor schon im Eilverfahren verhängtes Zwangsgeld haben.

Hintergrund ist eine Klage der EU-Kommission aus dem Jahr 2021, wonach mehrere polnische Regeln gegen EU-Recht verstoßen. Die Kommission ist als Hüterin der EU-Verträge dafür zuständig zu überwachen, dass sich die Staaten an EU-Recht halten. Sie klagt immer wieder auch Deutschland vor dem EuGH, um die Einhaltung von EU-Recht zu erzwingen.

Im aktuellen Streit ging es unter anderem um ein Gesetz zur Disziplinierung von Richtern. Der EuGH machte nun deutlich: Die polnischen Regeln gewährleisteten keinen Zugang zu einem unabhängigen und unparteiischen Gericht. Dazu gehöre nämlich, dass die nationalen Gerichte überprüfen könnten, ob sie selbst oder andere Gerichte den im Unionsrecht vorgesehenen Anforderungen genügen.