Verschärfung des Verbotsgesetzes wird begutachtet

Die Bundesregierung hat heute im Ministerrat die bereits im November angekündigte Verschärfung des Verbotsgesetzes präsentiert. Die entsprechende Novelle wurde nun in Begutachtung geschickt.

Den Plänen zufolge wird etwa auch strafbar, wenn einschlägige Inhalte vom Ausland aus mit Zielrichtung Österreich gepostet werden. Zudem erfolgt bei einer Verurteilung nach dem Verbotsgesetz automatisch der Jobverlust im öffentlichen Dienst.

Präsentiert wurde die Novelle von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). Es handelt sich um eine Zweidrittelmaterie.

Amtsverlust für Beamte nach Verurteilung

Inhaltlich soll die Novelle wie schon im November angekündigt mehrere Verschärfungen bringen. Für Beamte und Beamtinnen soll jede rechtskräftige Verurteilung nach dem Verbotsgesetz zum Amtsverlust führen. Darüber hinaus soll es auch strafbar werden, wenn Verstöße aus dem Ausland im Internet begangen werden. Man bringe das Gesetz damit auf die Höhe des 21. Jahrhunderts, so Edtstadler.

Durch eine neue Regelung im Verbotsgesetz soll es Behörden künftig ermöglicht werden, NS-Devotionalien – etwa einen „Ehrenring“ der SS – auch ohne Strafverfahren aus dem Verkehr zu ziehen. Derzeit ist es so, dass Gegenstände nur eingezogen werden können, wenn Wiederbetätigung vorliegt. Bloßer Besitz ist nicht strafbar.

Auch soll durch eine Anpassung der Kampf gegen die Verharmlosung von NS-Terror verschärft werden. So soll etwa gegen das Tragen von u. a. gelben modifizierten Judensternen, wie es im Zuge der Coronavirus-Demonstrationen stattfand, effektiver vorgegangen werden können.

Dazu soll aus dem Begriff „gröbliche Verharmlosung“ im Verbotsgesetz „gröblich“ herausgestrichen werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Verurteilungsquote bei Verstößen gegen das Verbotsgesetz zu erhöhen. Gleichzeitig soll auch die Diversion bei Erwachsenen ermöglicht werden.