Verspätungen durch Notfälle: ÖBB müssen nicht mehr zahlen

Bei Zugsausfällen und -verspätungen müssen Bahnunternehmen in der EU keine Entschädigungen mehr zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände der Grund sind. Das geht aus der neuen EU-Verordnung „über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ hervor, die heute in Kraft getreten ist. Die ÖBB wollen die neuen Regeln kulant auslegen, bei der Westbahn soll sich nichts ändern.

Bisher konnten Fahrgäste durch die Verordnung bei Verspätungen ab einer Stunde 25 Prozent und ab zwei Stunden 50 Prozent des Ticketpreises zurückverlangen. Mit der Anpassung gibt es ab sofort Szenarien, bei denen der Entschädigungsanspruch entfällt.

Dazu zählten etwa extreme Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen, Personen auf dem Gleiskörper, Kabeldiebstahl, Notfälle im Zug, Strafverfolgungsmaßnahmen, Sabotage oder Terrorismus, sagte Maria-Theresia Röhsler von der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) im Ö1-Morgenjournal. Bahnunternehmen müssen dabei nachweisen, dass tatsächlich ein solcher Ausnahmegrund vorliegt.

Wetterextreme werden weiter entschädigt

Wetterextreme sollen laut ÖBB weiterhin von den Fahrgastrechten gedeckt sein. Wenn es um Dritte geht, also etwa bei Kabeldiebstählen oder Polizeieinsätzen, sollen zukünftig keine Entschädigungen bezahlt werden, sagte ÖBB-Sprecher Daniel Pinka im Ö1-Morgenjournal.

Die Hauptgründe für Verzögerungen sind laut ÖBB Baustellen, Verspätungen aus dem Ausland und Anschlussverspätungen. Auch hier werde weiterhin entschädigt.

Bei der Westbahn wolle man nichts ändern. Gründe für Verspätungen sollen bei der Entschädigung weiterhin keine Rolle spielen, teilte das Unternehmen mit.