EuGH: AUA muss Kosten für Rückholflug nicht ersetzen

Fluggäste eines Repatriierungsflugs, der aufgrund der CoV-Pandemie im März 2020 von der AUA durchgeführt worden ist, haben laut einem Urteil des Europäische Gerichtshofs (EuGH) keinen Anspruch auf Kostenersatz.

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