Freie Privatschulen gegen Neuerung bei Externistenprüfung

Das Bildungsministerium hat in einer Verordnung die Regeln für Externistenprüfungen erneut angepasst. Schülerinnen und Schüler, die nach einem Schuljahr im häuslichen Unterricht an der Externistenprüfung scheitern, können diese anders als bisher künftig im Herbst wiederholen.

Sie müssen aber trotzdem nach wie vor an eine öffentliche Schule wechseln, kritisieren die Freien Privatschulen (u. a. Waldorf-, Montessorischulen). Grund sind die Fristen für die Abmeldung des häuslichen Unterrichts.

Bei den Externistenprüfungen soll künftig eine Wiederholung in der ersten und zweiten Woche des folgenden Schuljahrs, bei gerechtfertigter Verhinderung bis 30. November möglich sein. Allerdings müssen Kinder spätestens zum letzten Schultag vor den Sommerferien abgemeldet werden.

Schüler, die die Externistenprüfung im zweiten Anlauf im Herbst bestehen, können damit in die nächste Schulstufe aufsteigen. Sie dürfen das Schuljahr aber dennoch nur an einer öffentlichen Schule absolvieren, wie das European Forum for Freedom in Education (EFFE) in einer Aussendung kritisiert.

Schulen sehen Kinder schlechter gestellt

Die Möglichkeit der Wiederholungsprüfung werde begrüßt, man bedauere aber, dass die Fristen von zwei unterschiedlichen Verordnungen nicht aufeinander abgestimmt wurden, so EFFE-Vorsitzende Momo Kreutz. Aus Sicht der EFFE werden Schülerinnen und Schüler in freien Schulen schlechter gestellt als Kinder im Hausunterricht.

Schließlich gebe es für die Freien Schulen einen „strikten Rahmen“ (etwa Bauvorgaben, vom Bildungsministerium zu genehmigendes Organisationsstatut, Meldung des pädagogischen Personals) und kontinuierliche Kontrollen. Die Freien Schulen fordern deshalb, dass das Schulpflichtgesetz künftig zwischen häuslichem Unterricht und dem Besuch einer Privatschule, die um das Öffentlichkeitsrecht angesucht hat, unterscheidet.