Biontech muss sich erster Impfschadenklage stellen

Das Unternehmen Biontech muss sich morgen in Hamburg dem ersten Zivilprozess wegen angeblicher Schäden durch seinen CoV-Impfstoff Comirnaty stellen. Eine Klägerin fordere wegen eines mutmaßlichen Impfschadens ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro, teilte das Landgericht Hamburg mit.

Die namentlich nicht genannte Frau leide laut eigenen Angaben seit der Covid-19-Impfung unter anderem an Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen der Extremitäten sowie Erschöpfung, Müdigkeit und Schlafstörungen.

Biontech weist die Vorwürfe zurück. „Wir haben die von der Klägerin dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf der Grundlage aller zur Verfügung gestellten Informationen sorgfältig geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Klage unbegründet ist“, erklärte das Mainzer Unternehmen.

Hunderte Klagen stehen an

In den kommenden Wochen und Monaten stehen in Deutschland potenziell Hunderte solche Klagen gegen verschiedene Impfstoffhersteller an. Bisher seien von seiner Kanzlei in 250 Fällen Klagen vor Gericht eingereicht worden, sagte Tobias Ulbrich von der Kanzlei Rogert & Ulbrich. Die Anwaltskanzlei Cäsar-Preller vertritt nach eigenen Angaben 100 ähnliche Fälle.

In Deutschland sind Hersteller von Medikamenten oder Impfstoffen laut Gesetz dann für Nebenwirkungen schadensersatzpflichtig, wenn wissenschaftlich belegt wird, dass die entsprechenden Produkte im Vergleich zu ihrem Nutzen einen unverhältnismäßig großen Schaden verursachen. Genau das solle vor Gericht dargestellt werden, so Ulbrich. Ein Urteil werde noch nicht erwartet.

Biontech: Bekannte Nebenwirkung oder Vorerkrankung

Biontech erklärte, bei den bisher durch das Unternehmen geprüften Fällen gehe es um gesundheitliche Beeinträchtigungen, bei denen es sich entweder um bekannte in den Fach- und Gebrauchsinformationen angegebene mögliche Nebenwirkungen handelt – vornehmlich temporäre Impfreaktionen wie Kopfschmerzen oder Fieber.

Oder es handle sich um gesundheitliche Beeinträchtigungen, für die nach dem Stand der Wissenschaft und im Austausch mit den zuständigen Behörden bis dato kein impfstoffassoziierter Zusammenhang festgestellt wurde.

Zahlungen von EU übernommen?

Selbst wenn Biontech vor Gericht verliert, könnte der Konzern Schadenersatzzahlungen wohl vermeiden. So sollen Impfstoffhersteller mehreren Insidern zufolge zu Beginn der Pandemie mit der EU vereinbart haben, dass die EU-Staaten und nicht sie für die finanzielle Entschädigung bei möglichen Nebenwirkungen aufkommen.

Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) bestätigte den Nutzen aller von ihr zugelassenen CoV-Impfstoffe. So seien im ersten Jahr der Pandemie schätzungsweise fast 20 Millionen Menschenleben weltweit durch CoV-Impfstoffe gerettet worden.