Deutsches Heizungsgesetz soll Fernwärme berücksichtigen

Der deutsche Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will einem Bericht zufolge eine gewichtige Ausnahme bei dem von ihm geplanten und stark umstrittenen Einbauverbot von Öl- und Gasheizungen einführen.

Wie die „Augsburger Allgemeine“ (Montag-Ausgabe) unter Berufung auf eine Beschlussvorlage für ein Treffen Habecks mit der Energiewirtschaft berichtet, sollen Hausbesitzer beim Heizungstausch keine Wärmepumpe einbauen müssen, wenn Straßenzüge oder Stadtteile an das Fernwärmenetz angeschlossen werden.

Würde Einbau neuer Ölheizung ermöglichen

„Wenn ein Wärmenetzbetreiber einen solchen Ausbau verbindlich verfolgt, sollten daran interessierte Gebäudeeigentümer:innen (…) von der Pflicht zum Einbau einer die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien erfüllenden Heizung befreit werden“, heißt es laut der Zeitung in dem Papier.

Die 65-Prozent-Vorgabe besagt, dass eine neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Neben Holzpelletsystemen sind das derzeit vor allem Wärmepumpen.

Sollte die Vorlage auf Zustimmung stoßen, würde das laut der „Augsburger Allgemeinen“ heißen, dass die Hausbesitzer ihre alten Öl- und Gaskessel durch neue ersetzen können – da zwischen Planung und Ausbau von Fernwärmeleitungen oft Jahre liegen können. Im Idealfall tue es aber die bestehende Heizung, bis der Fernwärmeanschluss gelegt ist.