FPÖ-Spesenaffäre: Blaue Konten bleiben geschlossen

Die Staatsanwaltschaft Wien darf keine Einsicht in die Konten der FPÖ nehmen. Die Ermittler wollten durch diese Maßnahme feststellen, um wie viel Geld die FPÖ durch die Spesenaffäre gebracht wurde. Die Freiheitlichen wehrten sich allerdings dagegen und bekamen vom Oberlandesgericht (OLG) Wien recht, wie der „Standard“ (Montag-Ausgabe) berichtete.

Die FPÖ selbst wird in der Spesenaffäre eigentlich als Opfer geführt – die Bundespartei, der Parlamentsklub und die Landesgruppe Wien haben sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Im Zuge der Untersuchungen wollte die Staatsanwaltschaft Wien Ein- und Ausgänge auf Bankkonten einsehen, die der freiheitlichen Bundespartei sowie dem Wiener Landtagsklub zugerechnet werden.

Laut „Standard“ ging es den Ermittlern darum, festzustellen, um wie viel Geld die FPÖ-Organisationen durch die in der Causa Beschuldigten – allen voran Ex-Parteichef Heinz-Christian Strache – geschädigt wurden. Die staatsanwaltschaftlichen Anordnungen wurden den Angaben zufolge Mitte Jänner erlassen und vom Erstgericht bewilligt.

Staatsanwaltschaft vermisst „konkrete Tatzeitpunkte“

Die FPÖ ließ durch Parteianwalt Christoph Völk die Anordnungen beeinspruchen, wodurch die Angelegenheit vor dem OLG Wien landete. Argumentiert wurde, dass die Maßnahme überschießend sei und etwa der Zeitraum, von dem Kontobewegungen übermittelt werden sollten, viel zu groß sei – bei manchen Konten wollte das die Staatsanwaltschaft ab 2006 wissen.

Das OLG gab der FPÖ umfassend recht: Sinngemäß habe die Staatsanwaltschaft nicht benennen können, warum die Maßnahme notwendig sei. Es fehlten „konkrete Tatzeitpunkte“ und eine Erklärung, was genau die Staatsanwaltschaft mit der Kontoöffnung erfahren will, hieß es in der Entscheidung. Das OLG schickte die Anordnungen für eine neuerliche Entscheidung zurück ans Erstgericht.

Völk sagte gegenüber der Zeitung, dass seine Mandanten „umfassend mit den Behörden kooperieren“, aber „es gab und gibt keinen Anlass, der eine Kontenöffnung rechtfertigt“, meinte er mit Verweis auf das Urteil des OLG. Die Staatsanwaltschaft wird laut „Standard“ nicht gegen das OLG-Urteil berufen, sie hat sämtliche Anträge auf Kontoöffnung zurückgezogen.