Beschäftigte von Onlinediensten sollen besser geschützt werden

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Onlinelieferdiensten und Fahrdienstvermittlern sollen in der EU besser geschützt werden. Eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten sprach sich heute für ein entsprechendes Gesetz aus.

Dem Willen der EU-Staaten nach gilt künftig als Angestellte bzw. Angestellter, wer drei von sieben Kriterien erfüllt. Dazu zählen eingeschränkte Möglichkeiten, Arbeit abzulehnen, sowie Regeln für das Auftreten und Verhalten der Arbeiterinnen und Arbeiter.

Zusätzliche Rechte möglich

„Derzeit sind die meisten der 28 Millionen Plattformbeschäftigten in der EU, darunter Taxifahrer, Hausangestellte und Fahrerinnen von Lebensmittellieferungen, formell selbstständig“, teilte die schwedische EU-Ratspräsidentschaft mit. Es gebe aber Hinweise darauf, dass sie in einigen Fällen eigentlich Angestellte seien und ihnen eigentlich zusätzliche Rechte zustünden.

Die Pläne müssen noch mit dem Europaparlament verhandelt werden, das bei dem Thema ein Mitspracherecht hat. Sie gehen auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück. Diese will erreichen, dass Millionen von Arbeiterinnen und Arbeitern etwa Anspruch auf Mindestlohn und geregelte Arbeitszeiten bekommen.

Im österreichischen Arbeitsministerium gab man sich im Vorfeld des heutigen Treffens gelassen. Da man in Österreich mit der Gleichbehandlungskommission und der Gleichbehandlungsanwaltschaft und weiteren Stellen bereits über ein sehr gut funktionierendes System und hohe Gleichstellungsstandards verfüge, gehe man von keinem großen Anpassungsbedarf aus, wenngleich der endgültige Text erst nach den Trilogverhandlungen feststehe.