Regierung bei Ausbau der Primärversorgung einig

Die Regierung ist sich beim Ausbau der Primärversorgungseinheiten (PVE) einig. Die entsprechende Gesetzesnovelle wird morgen im Ministerrat beschlossen und soll am selben Tag im Parlament eingebracht werden. Geplant ist eine Verdreifachung von 40 auf 120 Einheiten bis zum Jahr 2025. Auch Vertreter und Vertreterinnen anderer Gesundheitsberufe als aus der Ärzteschaft können Gesellschafterinnen und Gesellschafter werden, den Ärztekammern wird die Vetomöglichkeit gegen neue PVE genommen.

Das sei ein wesentlicher Teil der von der schwarz-grünen Bundesregierung angekündigten Reform des Gesundheitssystems, wurde betont. Mit den PVE (im März waren 121 als Ziel genannt worden, jetzt ist von 120 die Rede) will man den niedergelassenen Bereich stärken. Vorteile für Patienten und Mitarbeiterinnen, etwa längere Öffnungszeiten bzw. eine geregelte Urlaubsvertretung, werden ins Treffen geführt. Auch die Zusammenarbeit verschiedener Gesundheitsberufe, neben Ärztinnen und Ärzten auch Pflege oder etwa Physiotherapie, wurden genannt.

Bewerbungs- und Auswahlverfahren verkürzt

Neu in der Regierungsvorlage zum Primärversorgungsgesetz ist unter anderem die Ermöglichung reiner Kinder-PVE. Man will damit dem Mangel in diesem Fachgebiet begegnen. Wer bereits eine Wahlarztpraxis betreibt, wird im Rahmen des Auswahlverfahrens gleich behandelt wie Kassenärztinnen und -ärzte. Bei der Gründung werden künftig die Gesundheitsberufe gleichberechtigt. Nicht nur Ärzte können Gesellschafter werden, sie müssen aber mehr als 50 Prozent am Kapital der Gesellschaft halten.

Zur Beschleunigung der Verfahren wird das Bewerbungs- und Auswahlverfahren verkürzt. Bei zwei länger unbesetzten Kassenstellen in einer Versorgungsregion kann die Landeszielsteuerungskommission (bestehend aus Land und Sozialversicherung, ohne Ärztekammer) einen Beschluss für ein PVE an einem Standort in dieser Region fassen. Außerdem entfällt die Bedarfsprüfung für gemeinnützige Ambulatorien, die ein PVE betreiben wollen.