„Hass im Netz“-Gesetze für NEOS „Rohrkrepierer“

Österreichs 2020 beschlossenes Gesetzespaket gegen „Hass im Netz“ ist für NEOS ein „kompletter Rohrkrepierer“. Vizeklubobmann Nikolaus Scherak sieht sich in dieser Ansicht durch eine Anfragebeantwortung von Ministerin Karoline Edtstadtler (ÖVP) bestärkt.

Laut dieser gab es gemäß dem seit 1. Jänner 2021 geltenden Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPl-G) bisher zehn Verwaltungsstrafverfahren gegen Plattformen, in keinem wurde eine Strafe verhängt.

NEOS pocht auf europäische Lösung

„Die großen Kommunikationsplattformen weigern sich schlicht und einfach, sich an das Gesetz zu halten“, so Scheraks Fazit angesichts des Umstands, dass etwa Twitter und Telegram bis dato keine einzige Verpflichtung aus dem Gesetz erfüllt hätten.

Damit habe man rechnen müssen, daher habe NEOS bei der wichtigen Frage der Plattformregulierung für eine europäische Lösung plädiert, „statt einen völlig sinnlosen Alleingang zu starten“.

EuGH beschäftigt sich mit Gesetz

Das Gesetz beschäftigt derzeit auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dessen Generalanwalt hat sich zuletzt der Meinung dreier Anbieter von Kommunikationsplattformen mit Sitz in Irland (Google, Meta und TikTok) angeschlossen, dass das Gesetz nicht pauschal auf sie anwendbar sei. Andernfalls liefe man Gefahr, „die Fragmentierung des Binnenmarkts durch nationale Regelungen zuzulassen“.

Die Regierung solle nun „schleunigst“ den gesamteuropäischen „Data Services Act“ umsetzen und dafür sorgen, dass Österreich hier nicht säumig wird, so Scheraks Fazit.

Darauf setzt auch Edtstadler, die zwar eine „weitgehende Einhaltung der Pflichten durch die Plattformen“ sieht, aber ebenfalls die Wichtigkeit einer europäischen Lösung betonte. In Österreich werde derzeit am entsprechenden Umsetzungsgesetz gearbeitet, es werde „zeitnah“ vorliegen.