Bundeskanzleramt von außen
ORF/Georg Hummer
ÖVP-Inseratenaffäre

WKStA stellte Daten im Kanzleramt sicher

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat im Zusammenhang mit der ÖVP-Inseratenaffäre Daten im Bundeskanzleramt (BKA) sichergestellt. Das teilte die Behörde am Dienstag mit. Diesem Vollzug war ein langes Hin und Her vorausgegangen, denn abgeholt wurden laut Aussendung Daten, deren Sicherstellung bereits im Sommer angeordnet worden war.

Gegen die Maßnahme wurden jedoch Rechtsmittel eingebracht, wobei das Wiener Landesgericht den Einspruch des Kanzleramtes abgewiesen hat, wie die WKStA mitteilte. Die Aktion wurde laut der Ermittlungsbehörde gemeinsam mit IT-Fachleuten der Justiz und zwei Beamten des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) vorgenommen. Gesichert hatte man die Daten bereits im März.

In diesen Daten enthalten sind etwa E-Mails des Bundeskanzleramts, „die für die Aufklärung des Sachverhaltes im Ermittlungsverfahren von Bedeutung sind“, wie erläutert wurde. „Da mehrere Beschuldigte ihre E-Mail-Postfächer nahezu vollständig gelöscht hatten, war es zur Aufklärung nötig, gelöschte Daten nun auf diesem Weg sicherzustellen“, heißt es von der Behörde.

WKStA stellte Daten im Kanzleramt sicher

Nach einem monatelangen Rechtsstreit hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) alle Daten aus dem Bundeskanzleramt sichergestellt. Es geht um gelöschte E-Mails von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die Ermittlungen in der ÖVP-Inseratenaffäre von Bedeutung sein sollen.

Kanzleramt sperrte sich gegen Übermittlung

Die WKStA hatte Mitte August die Sicherstellung aller elektronischen Daten jener Personen verlangt, die von Dezember 2017 bis Oktober 2021 unter dem damaligen Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und strategische Kommunikation für das Kanzleramt tätig waren.

Angeordnet hatte die WKStA die Datensicherstellung bereits im August des vorigen Jahres. Doch weigerte sich das Bundeskanzleramt, die E-Mail-Postfächer und andere elektronische Akten zu übermitteln. Die Argumentation: Die Anordnung der WKStA sei überschießend und greife in die Privatsphäre der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ein.

In Unterredungen zwischen Kanzleramt, Finanzprokuratur und WKStA konnte man sich über das weitere Vorgehen nicht einigen, weshalb das Landesgericht Wien eingeschaltet wurde. Weil dieses dem Einspruch des Kanzleramts wegen Rechtsverletzung aus formalrechtlichen und inhaltlichen Gründen nicht stattgab, liegt der Fall nun beim Oberlandesgericht Wien.

WKStA befürchtete „Beweismittelverlust“

Weil die WKStA nun einen „Beweismittelverlust“ befürchtete, wurde sie aktiv. „Aufgrund zwischenzeitlicher Erkenntnisse (war) aus den bisherigen Ermittlungen die Sicherstellung ergänzender Beweismittel nötig geworden, um Beweismittelverlust zu vermeiden“, hieß es in der Mitteilung der Behörde. Man habe rasch vorgehen müssen, weil bevorstehende routinemäßige Löschungen der Archive durch IT-Vorgaben gedroht hätten.

Laut Medienberichten wurde gegen die Beschlagnahme Widerspruch eingelegt, die Daten würden darum vorerst versiegelt bei Gericht liegen. Mit der Sichtung der Daten von möglichen Kommunikationspartnern hofft die WKStA, über Umwege Informationen über mutmaßliche Auftragsvergaben an Boulevardmedien in der Inseratencausa sowie die Verwendung von Umfrageergebnissen gewinnen zu können.