eine Polizistin führt eine Geschwindigkeitskontrolle mit einer Radarpistole durch
picturedesk.com/Harald Dostal
„Letzte Konsequenz“

Rasern droht Versteigerung des Autos

Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Ministerrat die bereits im Vorjahr angekündigten Maßnahmen gegen extreme Raserei auf den parlamentarischen Weg gebracht. Das Paket soll ab März 2024 bei rücksichtslosen und gefährlichen Geschwindigkeitsübertretungen die Abnahme und Versteigerung des Fahrzeuges ermöglichen.

„Wer sein Auto als Waffe verwendet, dem nehmen wir die Waffe weg“, sagte Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne), die nach dem Ministerrat gemeinsam mit Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) vor die Presse trat.

Die von der Regierung geplante Möglichkeit zur Beschlagnahmung von Fahrzeugen ist laut Gewessler nach den bereits umgesetzten Verschärfungen als letzter Baustein im Maßnahmenpaket gegen extreme Raserei ein weiterer wichtiger Schritt in Sachen Verkehrssicherheit. In den letzten Jahren sei bereits einiges gelungen, so Karner, der in diesem Zusammenhang die verschärften Strafen für telefonierende Autofahrer als Beispiel nannte. Die geplante Verschärfung sei „ein guter weiterer Schritt“.

Rasern droht Versteigerung des Autos

Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Ministerrat die bereits im Vorjahr angekündigten Maßnahmen gegen extreme Raserei auf den parlamentarischen Weg gebracht. Das Paket soll bei gefährlichen Geschwindigkeitsübertretungen auch die Abnahme und Versteigerung des Fahrzeuges ermöglichen.

Versteigerung als „letzte Konsequenz“

Die Verschärfungen waren im Dezember von Gewessler angekündigt worden. Nach der Begutachtung wurden nun geringfügige Änderungen eingearbeitet. Um die Maßnahmen umzusetzen, sollen die Straßenverkehrsordnung, das Führerscheingesetz und das Kraftfahrtgesetz geändert werden.

Nach dem entsprechenden Parlamentsbeschluss solle ab März 2024 das Auto von extremen Raserinnen und Rasern an Ort und Stelle beschlagnahmt und „in letzter Konsequenz“ versteigert werden können, so Gewessler. Österreich folge mit dieser Maßnahme dem Beispiel von anderen europäischen Ländern, hieß es seitens des Verkehrsministeriums.

Das beschlossene Paket richtet sich gegen schwere Vergehen und Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets. Wenn Einzelpersonen „völlig unbelehrbar“ immer wieder mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind, kann nach der Beschlagnahme am Ende des Verfahrens die dauerhafte Abnahme und Versteigerung des Fahrzeugs erfolgen.

Sofern die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h überschritten wird – oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h –, kann die Behörde dieses „Verfallsverfahren“ auch schon beim ersten Mal einleiten.

Führerscheinabnahme und Lenkverbot

Sollte das Auto, mit dem die Geschwindigkeitsübertretung begangen wird, nicht dem Lenker gehören, kommt statt des Verfalls ein Lenkverbot zum Tragen. Damit ist es dem Lenker dauerhaft untersagt, das entsprechende Fahrzeug zu benutzen. Das betrifft auch die Eigentümer: Sie dürfen das Fahrzeug dem Betroffenen nicht mehr überlassen.

Karner meinte, Erfahrungen der Polizei zeigten, dass es sich meistens um das eigene Auto handle. Gefragt, ob die Regelung auch ausländische Lenker, etwa auf der Durchreise, betreffe, verwies Gewessler auf die EU-Gleichbehandlung.

Zusätzlich ist eine Änderung des Führerscheingesetzes geplant: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets ist dann der Führerschein jedenfalls vorläufig abzunehmen. Aktuell ist das eine Ermessensentscheidung des einschreitenden Beamten.

Bereits 142 Tote in diesem Jahr

Gewessler sagte, damit mache man nun auf allen Ebenen „umfassende Schritte gegen unbelehrbare Wiederholungstäter und rücksichtsloses Verhalten“. Sie verwies auf die bereits 142 Unfalltoten im Jahr 2023 – jeder einzelne Fall sei unerträglich und einer zu viel, betonte sie. Wer mit seinem Auto mit 130 km/h durch ein Ortsgebiet rase, der habe sein Fahrzeug nicht unter Kontrolle. „Das ist lebensgefährlich. Das gilt es zu unterbinden“.