Medien: Ermittlungen gegen Rammsteinsänger Lindemann

Nach Medienberichten der deutschen Zeitungen „Tagesspiegel“ und „Bild“ soll die Berliner Staatsanwaltschaft wegen eines Anfangverdachts Ermittlungen gegen Rammstein-Frontsänger Till Lindemann eingeleitet haben. Das hat die Justizsenatorin Felor Badenberg laut „Tagesspiegel“-Informationen den Mitgliedern des Rechtsausschusses im Abgeordnetenhaus heute unter Ausschluss der Öffentlichkeit mitgeteilt.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft habe man von Amts wegen Ermittlungen wegen des Verdachts nach Paragraf 177 des Strafgesetzbuches eingeleitet. Es lägen mehrere Strafanzeigen gegen Lindemann wegen verschiedener Delikte vor, hieß es.

Paragraf 177 regelt, dass „wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt“, mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.

Mehrere Frauen hatten Lindemann zuletzt unter anderem sexuelle Übergriffe im Umfeld von Konzerten vorgeworfen – Lindemann hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.