Briten können nicht vor EU-Gerichten gegen Brexit klagen

Britinnen und Briten müssen den Verlust ihrer EU-Bürgerschaft wegen des Brexits hinnehmen. Das sei „eine automatische Folge allein des vom Vereinigten Königreich souverän gefassten Beschlusses, aus der Union auszutreten“, nicht aber beklagbarer Entscheidungen der EU, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg. Klagen vor den EU-Gerichten seien daher unzulässig.

Mehrere Bürger Großbritanniens machen geltend, dass ihnen durch den Brexit Rechte entzogen wurden, die sie als EU-Bürgerinnen und -Bürger ausgeübt und erworben hätten. Die Kläger leben teils in verschiedenen EU-Staaten, in denen sie früher automatisch arbeiten und dann auch wohnen durften.

Mit ihren Klagen wandten sie sich gegen das Abkommen und dessen Billigung durch den Rat. Schon das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union wies die Klagen im Juni 2021 als unzulässig ab. Dem folgte nun auch der EuGH.