EuGH: Religionswechsel nach Flucht kann Asylgrund sein

Ein abgelehnter Asylwerber, der zwischenzeitlich seine Religion gewechselt hat und deswegen in seinem Herkunftsland verfolgt werden könnte, hat nach Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling. Laut dem Höchstgericht darf die Anerkennung nur dann verweigert werden, wenn feststeht, dass die betreffende Person die Verfolgungsgefahr vorsätzlich und allein zur Erlangung von Asyl herbeiführte.

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