CoV: RH kritisiert Vorgehen bei Impfstoffbeschaffung

Der Rechnungshof (RH) übt Kritik am Vorgehen der Regierung bei der Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen. So sei zunächst „freiwillig“ auf Impfdosen verzichtet worden. Die spätere Bestellmenge über dem nach der Einwohnerzahl vorgesehenen Kontingent habe dagegen möglicherweise zu einem „Verwurf“ von Impfstoff geführt, heißt es in einem aktuellen RH-Sonderbericht, der von der SPÖ verlangt worden war.

Das Gesundheitsministerium bestellte zu Beginn der Impfstoffbeschaffung im Jahr 2020 weniger Impfdosen, als Österreich laut EU-Verteilungsschlüssel zugestanden wären. Konkret waren es bis zum 30. Juni 2021 rund 24,32 Millionen Covid-19-Impfdosen, was die „hypothetisch mögliche Bestellmenge“ um 3,36 Millionen Impfdosen oder zwölf Prozent unterschritten habe, heißt es im Bericht.

Mehr Impfstoff, weniger Hospitalisierungen?

Die „Auswirkungen des freiwilligen Verzichts auf Covid-19-Impfstoffe durch die Bundesregierung“ auf die Durchimpfungsrate in Österreich berechnete der RH in zwei Varianten. Demnach hätte sich die Durchimpfungsrate der Erstgeimpften zum 30. Juni 2021 von 53,6 Prozent auf 56,9 bzw. 56,2 Prozent erhöht.

Die Rate bei den Zweitgeimpften hätte laut den Berechnungen des RH zu diesem Zeitpunkt von 35,3 Prozent auf 37,4 bzw. 37,0 Prozent erhöht werden können. Das sei aber hypothetisch, schreibt der RH weiter, ebenso könne man die Auswirkungen etwa auf die Zahl der Hospitalisierungen nicht quantifizieren.

Zig Millionen Impfdosen gekauft

Ab Oktober 2021 bis Ende Februar 2022 bestellte das Gesundheitsministerium rund 15 Millionen Impfdosen über dem Bevölkerungsschlüssel. Insgesamt wurden bis Februar 2022 rund 70 Millionen Covid-19-Impfdosen angekauft – und das bei rund 8,9 Millionen Einwohnern und Einwohnerinnen.

Der Gesamtkostenrahmen und damit der Handlungsspielraum für die Covid-19-Impfstoffbeschaffung wurde zwischen Juli 2020 und Juli 2021 von „bis zu 200 Millionen Euro“ auf „bis zu 1,252 Milliarden Euro“ erhöht. Bis Februar 2022 ging das Gesundheitsministerium Verpflichtungen von 1,085 Milliarden Euro ein.

RH schlägt bessere Planung vor

Der Rechnungshof empfahl dem Ministerium unter anderem, die Zuständigkeiten für die Impfstoffbeschaffung klar zu regeln und bei künftigen Vorhaben zeitgerecht einen „nachvollziehbaren Gesamtkostenrahmen vorzubereiten“ sowie Maßnahmen zu setzen, um den Ablauf der Mindesthaltbarkeit von Covid-19-Impfstoffen bzw. die Entsorgung solcher Impfstoffe so weit wie möglich zu vermeiden.

Das Gesundheitsministerium wies in seiner Reaktion darauf hin, dass die Impfstoffbeschaffung 2022 bereits neu aufgestellt worden sei und man „aus eigenem Antrieb“ Maßnahmen gesetzt habe, die der Rechnungshof nun empfehle. Dazu zählten detailliertere Bedarfsrechnungen auf Basis des bisherigen Verbrauchs, zusätzliche Transparenz beim Nationalen Impfgremium und bei den Entscheidungen des Ministerrats sowie eine verstärkte Weitergabe von Impfstoffen an Drittstaaten.

Die „hohen Bestellmengen in den Jahren 2020 und 2021“ seien großteils der weltweiten Unsicherheit über die Entwicklung der Pandemie geschuldet gewesen, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA. Auch die europaweite laufende Anpassung der Impfempfehlungen habe die Berechnung des Bedarfs erschwert.